Baugesuch – Silvestri Jonas und Melanie und Ruchti Claudia, Lützelflüh
Noch 7 Tage Einsprachefrist — bis 31.08.2026
Bauherrschaft: Silvestri Jonas und Melanie, Burgackerstrasse 21b, 3432 Lützelflüh und Ruchti Claudia, Burgackerstrasse 21c, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Erstellung Terramur Standort: Burgackerstrasse 21b, 21c, 3432 Lützelflüh / Parzelle 2688, 2689 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 31.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 30.07.2026
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Gemeinde
- Lützelflüh
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 07.08.2026
- Einsprachefrist
- 31.08.2026
- Bauherrschaft
- keine Angabe
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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