Landwirtschaft in Lützelflüh
Für Landwirtschaft in Lützelflüh sind 14 Baugesuche erfasst. Das jüngste wurde am 07.08.2026 publiziert. Bei 2 Gesuchen läuft die Einsprachefrist noch.
- Landwirtschaft
Baugesuch – Silvestri Jonas und Melanie und Ruchti Claudia, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Silvestri Jonas und Melanie, Burgackerstrasse 21b, 3432 Lützelflüh und Ruchti Claudia, Burgackerstrasse 21c, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Erstellung Terramur Standort: Burgackerstrasse 21b, 21c, 3432 Lützelflüh / Parzelle 2688, 2689 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 31.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 30.07.2026
07.08.20267 Tage Frist - Landwirtschaft
Baugesuch – Silvestri Jonas und Melanie und Ruchti Claudia, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Silvestri Jonas und Melanie, Burgackerstrasse 21b, 3432 Lützelflüh und Ruchti Claudia, Burgackerstrasse 21c, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Erstellung Terramur Standort: Burgackerstrasse 21b, 21c, 3432 Lützelflüh / Parzelle 2688, 2689 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 31.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 30.07.2026
31.07.20267 Tage Frist - Landwirtschaft
Baugesuch – Steffen Marcel und Ruth, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Steffen Marcel und Ruth, Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: Zimmerei Hirschi AG, Längengrund 8, 3556 Trub Bauvorhaben: Einbau Aufenthaltsraum für Lernende (unterhalb Hocheinfahrt) Standort: Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh / Parzelle: 1067 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: erhaltenswertes Objekt; Landschaftsschutzgebiet Naturgefahren: unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026
13.07.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Steffen Marcel und Ruth, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Steffen Marcel und Ruth, Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: Zimmerei Hirschi AG, Längengrund 8, 3556 Trub Bauvorhaben: Einbau Aufenthaltsraum für Lernende (unterhalb Hocheinfahrt) Standort: Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh / Parzelle: 1067 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: erhaltenswertes Objekt; Landschaftsschutzgebiet Naturgefahren: unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026
06.07.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Steffen Peter, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Steffen Peter, Unterholz 701, 3418 Rüegsbach Projektverfasser: GLB Genossenschaft Emmental, Ryser Bernhard, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt Bauvorhaben: Neubau Folientunnel als Remise und neuer Vorplatz in Mergel (nachträgliches Baugesuch) Standort: Unterholz 701h (neu), 3418 Rüegsbach Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: keine Naturgefahren: keine Beanspruchte Ausnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 26.06.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lützelflüh, 26.05.2026
03.06.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Steffen Peter, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Steffen Peter, Unterholz 701, 3418 Rüegsbach Projektverfasser: GLB Genossenschaft Emmental, Ryser Bernhard, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt Bauvorhaben: Neubau Folientunnel als Remise und neuer Vorplatz in Mergel (nachträgliches Baugesuch) Standort: Unterholz 701h (neu), 3418 Rüegsbach Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: keine Naturgefahren: keine Beanspruchte Ausnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 26.06.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lützelflüh, 26.05.2026
27.05.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Neubau Mastpoulethalle mit drei Hochsilos und Neubau Hochsilo bei Remise Gebäude Nr. 17b, Lützelflüh
Lützelflüh
Neubau Mastpoulethalle mit drei Hochsilos und Neubau Hochsilo bei Remise Gebäude Nr. 17b
13.05.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Neubau Mastpoulethalle mit drei Hochsilos und Neubau Hochsilo bei Remise Gebäude Nr. 17b, Lützelflüh
Lützelflüh
Neubau Mastpoulethalle mit drei Hochsilos und Neubau Hochsilo bei Remise Gebäude Nr. 17b
07.05.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch: Hinterdorf 17, Lützelflüh
Hinterdorf 17, 3439 Ranflüh · Lützelflüh
Neubau Mastpoulethalle mit drei Hochsilos und Neubau Hochsilo bei Remise Gebäude Nr. 17b
06.05.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Wasserversorgung Brandis AG, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Wasserversorgung Brandis AG, Mühlegasse 30, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: c+s ingenieure ag, Flückiger Roger und Gloggner Hansjörg, Kalchofenstrassen 20, 3415 Hasle b. B. Bauvorhaben: Erstellen einer neuen Druckwasserleitung Standort: Emmentalstrasse, 3435 Ramsei / Parzellen 129, 145, 864, 1102, 1331, 1369, 1559, 1618, 1626, 1631, 1637, 1665, 1856, 1989, 2356 Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone 2, Landwirtschaftszone, übriges Gebiet (Gewässer) Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: Gewässerraum Naturgefahren: Überschwemmung (geringe bis erhebliche Gefährdung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG), Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV), Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG), Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24ff RPG), evtl. Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV) Gewässerschutzbereich / -zone: Au / S3 Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz).
25.02.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Wasserversorgung Brandis AG, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Wasserversorgung Brandis AG, Mühlegasse 30, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: c+s ingenieure ag, Flückiger Roger und Gloggner Hansjörg, Kalchofenstrassen 20, 3415 Hasle b. B. Bauvorhaben: Erstellen einer neuen Druckwasserleitung Standort: Emmentalstrasse, 3435 Ramsei / Parzellen 129, 145, 864, 1102, 1331, 1369, 1559, 1618, 1626, 1631, 1637, 1665, 1856, 1989, 2356 Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone 2, Landwirtschaftszone, übriges Gebiet (Gewässer) Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: Gewässerraum Naturgefahren: Überschwemmung (geringe bis erhebliche Gefährdung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 SG), Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV), Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG), Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24ff RPG), evtl. Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV) Gewässerschutzbereich / -zone: Au / S3 Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz).
18.02.2026Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Zürcher Martin und Ursula, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Zürcher Martin und Ursula, Rohr 1150, 3439 Ranflüh Projektverfasser/in: GLB Genossenschaft, Bernhard Ryser, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt Bauvorhaben: Sanierung Speicher (Aufstufung von erhaltenswert zu schützenswert) Standort: Rohr 1150d, 3439 Ranflüh / Parzelle 399 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Ranflüh (U-Ri); unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 8 BauR); Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24ff RPG) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: kein Schmutzwasser; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Regenabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch im eBau: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 23.01.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemel-det werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 22.12.2025
31.12.2025Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch – Zürcher Martin und Ursula, Lützelflüh
Lützelflüh
Bauherrschaft: Zürcher Martin und Ursula, Rohr 1150, 3439 Ranflüh Projektverfasser/in: GLB Genossenschaft, Bernhard Ryser, Schüpbachstrasse 26, 3543 Emmenmatt Bauvorhaben: Sanierung Speicher (Aufstufung von erhaltenswert zu schützenswert) Standort: Rohr 1150d, 3439 Ranflüh / Parzelle 399 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Ranflüh (U-Ri); unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 8 BauR); Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24ff RPG) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: kein Schmutzwasser; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Regenabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch im eBau: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 23.01.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemel-det werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 22.12.2025
24.12.2025Frist abgelaufen - Landwirtschaft
Baugesuch: Rohr 1150d, Lützelflüh
Rohr 1150d, 3439 Ranflüh · Lützelflüh
Bauvorhaben: Sanierung Speicher (Aufstufung von erhaltenswert zu schützenswert) Standort: Rohr 1150d, 3439 Ranflüh / Parzelle 399 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Ranflüh (U-Ri); unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 8 BauR); Bauen ausserhalb Bauzone (Art. 24ff RPG) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: kein Schmutzwasser; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Regenabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch im eBau: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 23.01.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 22.12.2025
24.12.2025Frist abgelaufen
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