Baugesuch: Erweiterung von Zufahrt und Baugesuch im Nachgang: Erstellen von überdachtem Unterstand, Ausnahmefall: Baulinie der Gemeindestrasse gemäss Art. 208 und 212 StrG, Parz. 1287, Fol. 10, Bielastrasse 72, Brig; Landhauszone LHZ, A, Brig-Glis
Erweiterung von Zufahrt und Baugesuch im Nachgang: Erstellen von überdachtem Unterstand, Ausnahmefall: Baulinie der Gemeindestrasse gemäss Art. 208 und 212 StrG., Parz. 1287, Fol. 10, Bielastrasse 72, Brig; Landhauszone LHZ, A
Frist abgelaufen am 10.11.2025
- Adresse
- Bielastrasse 72, 3900 Brig
- Gemeinde
- Brig-Glis
- Kanton
- Wallis
- Parzelle
- 1287, Fol. 10
- Zone
- Landhauszone LHZ – A
- Publiziert
- 10.10.2025
- Einsprachefrist
- 10.11.2025
- Bauherrschaft
- keine Angabe
- Zuständig
- Stadtgemeinde Brig-Glis
Lage
Karte: swisstopo, map.geo.admin.ch. Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr. Gross öffnen
Welche Gewerke betroffen sind
Diese Gewerke nennt das Gesuch selbst.
Solche Bauprojekte in Brig-Glis am Tag der Publikation erfahren.
Mit Pro kommt jedes neue Gesuch für dein Gewerk und deinen Umkreis per Mail, mit Adresse und Einsprachefrist. Ohne Abo erscheinen neue Gesuche erst eine Woche später in den Listen.
Einführungspreis: CHF 29 im Monat für die ersten 50 Betriebe, danach CHF 39.
Pro ansehenÄhnliche Baugesuche
- Gesuch für Baubewilligung: Umbau und Erweiterung Einfamilienhaus, Brig-Glis15.05.2026
- Gesuch für Baubewilligung: Anbau "Kranrucksack" an bestehenden Bunker, Brig-Glis20.02.2026
- Baugesuch: Erstellen von Anbau, Parz. 7057, Fol. 73, Schlittgasse 4, Glis; Landhauszone LHZ - (2. Etappe), Brig-GlisGlis · 19.12.2025
- Baugesuch: Erweiterung Sekretariat und Umbau WHG Pfarrhaus Brig, Brig-Glis12.12.2025
- Baugesuch: Erweiterung von Produktionshalle, Parz. 5302, Fol. 51, Holowistrasse 57, Glis; Gewerbezone G, Brig-GlisGlis · 12.09.2025
- Baugesuch: Entscheid betreffend einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) - Ausbau und Erweiterung ARA Briglina, Brig-Glis05.09.2025
Quelle: Amtsblattportal, Meldung BA-VS05-0000018192 · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.