Kommunale Baugesuchspublikation: Im Rötel 13a, Zug
Frist abgelaufen am 29.09.2026
Im Kanton Zug wurde in Zug ein Baugesuch der Kategorie Solaranlage publiziert. Es betrifft Im Rötel 13a, 6300 Zug.
Umbau Einfamilienhaus mit energetischer Fassadensanierung, gedeckter Autoabstellplatz auf der Südseite, gedeckter Unterstand auf der Nordseite mit Dachterrasse, neue Umgebungsgestaltung mit Stützmauern und Absturzsicherungen, Autolift mit 3 Parkplätzen Südost, extensive Dachbegrünung, Photovoltaikanlage auf dem Dach und zwei Oblichter, 1 Aussenparkplatz
Welche Gewerke betroffen sind
- Solar und Photovoltaikim Gesuch genannt
- Dach und Spenglereiim Gesuch genannt
- Fassade und Dämmungim Gesuch genanntbeta
- Baumeister und Aushubim Gesuch genanntbeta
- Garten- und Landschaftsbauim Gesuch genanntbeta
- Elektromöglichbeta
- Gerüstbaumöglichbeta
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Im Rötel 13a, 6300 Zug
- Gemeinde
- Zug
- Kanton
- Zug
- Zone
- Wohnzone 2b
- Publiziert
- 10.09.2026
- Einsprachefrist
- 29.09.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
- Zuständig
- Stadt Zug - Baudepartement
Ähnliche Baugesuche
- Kommunale Baugesuchspublikation: Angelgasse 6.1, ZugZug · 24.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Angelgasse 6.1, ZugZug · 17.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Im Rötel 13a, ZugZug · 17.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Ammannsmatt 19a, ZugZug · 03.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Löberenstrasse 28, ZugZug · 03.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Ammannsmatt 19a, ZugZug · 27.08.2026
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 10.09.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.