Kommunale Baugesuchspublikation: Einfacher Bebauungsplan "Nüüdörfli"
Frist abgelaufen am 17.07.2026
Einfacher Bebauungsplan "Nüüdörfli" Gemäss § 39a in Verbindung mit § 38 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (Stand 1. Juli 2019), liegen vom 18. Juni 2026 bis und mit 17. Juli 2026 beim Empfang der Einwohnergemeinde Unterägeri, Seestrasse 2, folgende Unterlagen zum einfachen Bebauungsplan Nüüdörfli, GS Nrn. 700, 701, 702, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709 und 712, öffentlich auf: - Einfacher Bebauungsplan "Nüüdörfli", Mst. 1:500, dat. 08.06.2026 - Planungsbericht zum einfachen Bebauungsplan "Nüüdörfli", dat. 11.03.2026 - Umgebungsgestaltung "Nüüdörfli", dat. 11.03.2026 - Anhang: Berechnungen, Nachweise, Schemen, dat. 11.03.2026
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Adresse
- Einfacher Bebauungsplan "Nüüdörfli", 6314 Unterägeri
- Kanton
- Zug
- Zone
- Kernzone C
- Publiziert
- 18.06.2026
- Einsprachefrist
- 17.07.2026
- Bauherrschaft
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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