Kommunale Baugesuchspublikation: Brunnentobelstrasse., Heiden
Frist abgelaufen am 19.03.2026
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde in Heiden ein Baugesuch der Kategorie Neubau publiziert. Es betrifft Brunnentobelstrasse, 9410 Heiden.
Neubau Einfamilienhaus
Welche Gewerke betroffen sind
- Elektromöglichbeta
- Baumeister und Aushubmöglichbeta
- Dach und Spenglereimöglich
- Fenster und Türenmöglich
- Sanitärmöglichbeta
- Gerüstbaumöglichbeta
- Heizungmöglich
- Fassade und Dämmungmöglichbeta
- Gipser und Malermöglichbeta
- Bodenbelägemöglichbeta
- Zimmerei und Holzbaumöglichbeta
- Schreiner und Innenausbaumöglichbeta
- Garten- und Landschaftsbaumöglichbeta
- Lüftung und Klimamöglichbeta
- Küchenbaumöglichbeta
- Storen und Sonnenschutzmöglichbeta
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Brunnentobelstrasse, 9410 Heiden
- Gemeinde
- Heiden
- Kanton
- Appenzell Ausserrhoden
- Parzelle
- 2170
- Zone
- W2a
- Publiziert
- 27.02.2026
- Einsprachefrist
- 19.03.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
- Zuständig
- Gemeinde Heiden - Regionale Bauverwaltung
Ähnliche Baugesuche
- Kommunale Baugesuchspublikation: Seeallee 1a, HeidenHeiden · 02.10.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Ober Altenstein., HeidenHeiden · 25.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Hinterbissaustrasse 27, HeidenHeiden · 04.09.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Gehrn., HeidenHeiden · 28.08.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Wässern, HeidenHeiden · 28.08.2026
- Kommunale Baugesuchspublikation: Hinterbissaustrasse 70, HeidenHeiden · 21.08.2026
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.