Demande d’autorisation de construire - Démolition d'une villa individuelle, Martigny
Frist abgelaufen am 05.01.2026
Welche Gewerke betroffen sind
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Gemeinde
- Martigny
- Kanton
- Wallis
- Parzelle
- Secteur Martigny, Parcelle 11140, Plan 109, Lieu-dit Les Meillerettes, Rue des Champs du Bourg 2
- Zone
- Zone d'habitat individuel R2
- Publiziert
- 05.12.2025
- Einsprachefrist
- 05.01.2026
- Bauherrschaft
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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