Demande d’autorisation de construire - Construction d'un immeuble de 5 logements - Modification de l'autorisation de construire n° 2024-12712, Vex
Frist abgelaufen am 10.08.2026
Wer hier gebraucht wird
- Heizungüblich
- Sanitärüblich
- Elektroüblich
- Lüftung und Klimaüblich
- Dach und Spenglereiüblich
- Fenster und Türenüblich
- Fassade und Dämmungüblich
- Gipser und Malerüblich
- Schreiner und Innenausbauüblich
- Küchenbauüblich
- Bodenbelägeüblich
- Baumeister und Aushubüblich
- Gerüstbauüblich
- Zimmerei und Holzbauüblich
- Storen und Sonnenschutzüblich
- Garten- und Landschaftsbauüblich
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Gemeinde
- Vex
- Kanton
- Wallis
- Parzelle
- Parcelle 1800, No Folio 24, Lieu-dit Les Chatonières
- Zone
- Zone habitation moyenne densité A - Vex (0.40)
- Publiziert
- 10.07.2026
- Einsprachefrist
- 10.08.2026
- Bauherrschaft
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.