Demande d’autorisation de construire - Agrandissement d'une maison d'habitation, Martigny
Frist abgelaufen am 04.05.2026
Wer hier gebraucht wird
- Elektroüblich
- Dach und Spenglereiüblich
- Fenster und Türenüblich
- Fassade und Dämmungüblich
- Gipser und Malerüblich
- Bodenbelägeüblich
- Baumeister und Aushubüblich
- Gerüstbauüblich
- Zimmerei und Holzbauüblich
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Gemeinde
- Martigny
- Kanton
- Wallis
- Parzelle
- Secteur Charrat, Parcelle 36034, Plan 309, Lieu-dit Les Biolettes, Avenue des Chênes 92
- Zone
- Zone de villas
- Publiziert
- 03.04.2026
- Einsprachefrist
- 04.05.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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