Bauprojekt: Temporäre Rodung Reservoirstrasse 15.1, Feuerthalen
Frist abgelaufen am 20.09.2026
Im Kanton Zürich wurde in Feuerthalen ein Baugesuch der Kategorie Infrastruktur und Erschliessung publiziert. Es betrifft Temporäre Rodung Reservoirstrasse 15.1, 8245 Feuerthalen.
Zusätzliche Rodung für Neubau Reservoir Schwarzbrünneli Der Bau des Reservoirs «Schwarzbrünneli» auf Kat.Nr. 654, an der Reservoirstrasse in Feuerthalen, bedingte die temporäre Rodung von 970.88 m2 Wald. Nach Bauausführung wurde die gerodete Waldfläche an Ort und Stelle auf Kat.Nr.654 wieder aufgeforstet. Die Rodungsgesuchsunterlagen liegen zusammen mit den Baugesuchsunterlagen, 30 Tage vom Datum der Ausschreibung dieser Publikation an, bei der Gemeinde zur Einsicht auf. Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, 8090 Zürich zu richten.
Welche Gewerke betroffen sind
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Temporäre Rodung Reservoirstrasse 15.1, 8245 Feuerthalen
- Gemeinde
- Feuerthalen
- Kanton
- Zürich
- Parzelle
- 654
- Zone
- Wald
- Publiziert
- 21.08.2026
- Einsprachefrist
- 20.09.2026
- Bauherrschaft
- Zuständig
- Gemeinde Feuerthalen - Bauamt
Ähnliche Baugesuche
- Bauprojekt: Lindenbuckstrasse 6, FeuerthalenFeuerthalen · 04.09.2026
- Bauprojekt: Im Guet 10, FeuerthalenLangwiesen · 21.08.2026
- Bauprojekt: Scheibenäckerstrasse 10, FeuerthalenFeuerthalen · 07.08.2026
- Bauprojekt: Hauptstrasse 96b, FeuerthalenLangwiesen · 26.06.2026
- Bauprojekt: Kirchweg 26, FeuerthalenFeuerthalen · 15.05.2026
- Bauprojekt: Haldenweg 2, FeuerthalenFeuerthalen · 20.03.2026
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.