Bauprojekt: Steindler 1, Dättlikon
Frist abgelaufen am 05.02.2026
Dieses Bauvorhaben kann mit Beiträgen gemäss Bundesgesetz über die Landwirtschaft LwG vom 29. April 1998 unterstützt werden. Gegen diesen Beitrag kann gestützt auf Art. 97 LwG und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 11. Juli 1966, Art. 12 und 12a, innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Diese Einsprache ist zu richten an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Adresse
- Steindler 1, 8421 Dättlikon
- Gemeinde
- Dättlikon
- Kanton
- Zürich
- Parzelle
- 357
- Zone
- Landwirtschaftszone (Lk)
- Publiziert
- 16.01.2026
- Einsprachefrist
- 05.02.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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