Bauprojekt: Rodung; Schützenhausstrasse / Oberalbisstrasse, Hausen am Albis
Frist abgelaufen am 19.01.2026
Rodung zu Bauvorhaben: Schützenhausstrasse / Oberalbisstrasse Die Schwermetallsanierung des Kugelfangs und die Wiederherstellung des Kugelfangwalls (Schiessanlage Hausen am Albis) bedingt die temporäre Rodung von 350 m2 Wald. Nach der Bauausführung wird die gerodete Waldfläche an Ort und Stelle wieder aufgeforstet. Die Rodungsgesuchsunterlagen liegen zusammen mit den Baugesuchsunterlagen 30 Tage vom Datum der Ausschreibung an dieser Publikation digital und bei der Gemeinde zur Einsicht auf. Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen seit der Ausschreibung schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, 8090 Zürich zu richten.
Welche Gewerke betroffen sind
- Elektromöglichbeta
- Gipser und Malermöglichbeta
- Sanitärmöglichbeta
- Bodenbelägemöglichbeta
- Schreiner und Innenausbaumöglichbeta
- Heizungmöglich
- Küchenbaumöglichbeta
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Rodung; Schützenhausstrasse / Oberalbisstrasse, 8915 Hausen am Albis
- Gemeinde
- Hausen am Albis
- Kanton
- Zürich
- Parzelle
- 1893 + 3418
- Quartier
- Hausen am Albis
- Zone
- Lk, Wald, Altlasten
- Publiziert
- 19.12.2025
- Einsprachefrist
- 19.01.2026
- Bauherrschaft
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.