BaugesucheSchweiz
Reklame und Beschriftung

Baugesuch – Wölflistrasse 1a, 1b, 3006 Bern, Bern

Bauherrschaft: HBMS Immobilien AG, Wölflistrasse 1d, 3006 Bern Projektierung: Architekturbüro E. Bornand SIA, Giacomettistrasse 1, 3006 Bern Strasse Nr: Wölflistrasse 1a + 1b Kreis / Grundstück: 4 / 4369 Bauvorhaben: Erweiterung Betriebsstandort, Neubau Rechenzentrum mit Energiezentrale und öffentlichen Schnellladeplätzen gemäss den aufgelegten Plänen und den aufgestellten Profilen Bauklasse: 2 / 6, Zone im öffentichen Interesse Nutzungszone:  Industrie- und Gewerbezone / Schutzzone A Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der Überbauungsordnung 209    Schermenareal; mit Änderungen Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au. Während dem Bauvorhaben wird das Grundwasser temporär abgesenkt. Das Schmutz- und ein Teil des Niederschlagsabwassers wird in die öffentliche Mischabwasserkanalisation der Stadt Bern abgeleitet. Ein Teil des Niederschlagsabwassers wird versickert. Es werden Ausnahmen beansprucht nach: -      Art. 42 LSV von Art. 22 Abs. 2 Bst. a USG für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte bei einer Wohneinheit. -      Art. 26 BauG von Art. 25 Abs. 2 und Art. 75 BO für das Erstellen einer Oberflächenversickerung ausserhalb der Baulinie und innerhalb der Schutzzone A. -      Art. 26 BauG von Art. 25 Abs. 2 und Art. 75 BO für das Erstellen einer öffentlichen Schnellladestation ausserhalb der Baulinie und innerhalb der Schutzzone A. -      Art. 28 BauG von Art. 39 BO i.A.v. Art. 81 SG BO für das Bauen eines Reklamepylons ausserhalb der Baulinie im Strassenabstand.

Wer hier gebraucht wird

Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.

Gemeinde
Bern
Kanton
Bern
Publiziert
21.08.2026
Bauherrschaft
keine Angabe

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

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