Baugesuch: Wiesenweg, Kaufdorf
Frist abgelaufen am 22.05.2026
Neubau Regenabwasserleitung Wiesenweg, NW 500/600 mm Standort: Wiesenweg, Kaufdorf, Parzellen-Nrn. 79, 106, 156, 375, 599, Mischzone A, Mischzone B, Landwirtschaftszone Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG) - Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18, 21 und 22 NHG, Art. 12, 13 und 17 NSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahme (Art. 48 WBG) Hinweise: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV) Auflage- und Einsprachefrist: 26. Mai 2026 Auflagestelle: Gemeinde Kaufdorf, Dorfstrasse 10, 3126 Kaufdorf Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/267069 eBau Nummer: 2026-1920 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Adresse
- Wiesenweg, 3126 Kaufdorf
- Gemeinde
- Kaufdorf
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 22.04.2026
- Einsprachefrist
- 22.05.2026
- Bauherrschaft
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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