BaugesucheSchweiz
Landwirtschaft

Baugesuch: Wiesenweg, Kaufdorf

Frist abgelaufen am 22.05.2026

Neubau Regenabwasserleitung Wiesenweg, NW 500/600 mm Standort: Wiesenweg, Kaufdorf, Parzellen-Nrn. 79, 106, 156, 375, 599, Mischzone A, Mischzone B, Landwirtschaftszone Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG) - Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18, 21 und 22 NHG, Art. 12, 13 und 17 NSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahme (Art. 48 WBG) Hinweise: Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV) Auflage- und Einsprachefrist: 26. Mai 2026 Auflagestelle: Gemeinde Kaufdorf, Dorfstrasse 10, 3126 Kaufdorf Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/267069 eBau Nummer: 2026-1920 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Wer hier gebraucht wird

Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.

Adresse
Wiesenweg, 3126 Kaufdorf
Gemeinde
Kaufdorf
Kanton
Bern
Publiziert
22.04.2026
Einsprachefrist
22.05.2026
Bauherrschaft

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.