Baugesuch: Ursenbach
Noch 18 Tage Einsprachefrist — bis 11.09.2026
Publikation eines Bauvorhabens gestützt auf Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) vom 29. April 1998. Abdeckung Güllegrube mittels Schwimmblache
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Adresse
- 4937 Ursenbach
- Gemeinde
- Ursenbach
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 12.08.2026
- Einsprachefrist
- 11.09.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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