Baugesuch – Unterschreitung Waldabstand, Thayngen
Frist abgelaufen am 03.08.2026
Die Bauherrschaft beabsichtigt den Neubau einer befestigten Grüngut- und Kompostfläche mit Wassersammelstelle/Zisterne auf dem Grundstück GB Thayngen Nr. 1488, Hinderem Wippel. Es wird für die Unterschreitung des Waldabstandes (Zisterne und Belagsfläche) eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Es handelt sich hierbei um ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren.
Wer hier gebraucht wird
- Heizungüblich
- Sanitärüblich
- Elektroüblich
- Lüftung und Klimaüblich
- Dach und Spenglereiüblich
- Fenster und Türenüblich
- Fassade und Dämmungüblich
- Gipser und Malerüblich
- Schreiner und Innenausbauüblich
- Küchenbauüblich
- Bodenbelägeüblich
- Baumeister und Aushubüblich
- Gerüstbauüblich
- Zimmerei und Holzbauüblich
- Storen und Sonnenschutzüblich
- Garten- und Landschaftsbauüblich
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Gemeinde
- Thayngen
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzelle
- 1488
- Zone
- Landwirtschaftszone
- Publiziert
- 03.07.2026
- Einsprachefrist
- 03.08.2026
- Bauherrschaft
- keine Angabe
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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