Baugesuch – Stutz 133, 3068 Utzigen, Vechigen
Frist abgelaufen am 17.10.2025
Abbruch & Wiederaufbau Nebengebäude Fundation/ Untergeschoss bleibt bestehend
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Gemeinde
- Vechigen
- Kanton
- Bern
- Parzelle
- 1219
- Zone
- Landwirtschaftszone
- Publiziert
- 12.09.2025
- Einsprachefrist
- 17.10.2025
- Bauherrschaft
- keine Angabe
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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