BaugesucheSchweiz
Abbruch

Baugesuch – Stalder Ruth, Lützelflüh

Noch 9 Tage Einsprachefrist — bis 02.09.2026

Bauherrschaft: Stalder Ruth, Dorfstrasse 43, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Versetzen zweier Garagen und Abbruch einer Garage Standort: Dorfstrasse 43a, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1496 Nutzungszone: Kernzone 3 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Lützelflüh (G, B); Ortsbildperimeter Naturgefahren: Restgefährdung (Wasser) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 7 Abs. 1 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: kein Schmutzwasser; Regenabwasser: Entwässerung in angrenzende Grünfläche Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 02.09.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 31.07.2026

Wer hier gebraucht wird

Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.

Gemeinde
Lützelflüh
Kanton
Bern
Publiziert
03.08.2026
Einsprachefrist
02.09.2026
Bauherrschaft
keine Angabe

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

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