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Neubau

Baugesuch: Projektänderung zu BG-Nr. 2019-0044: Neubau Wohnhaus, Erstwohnungen gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG, Zermatt

Noch 14 Tage Einsprachefrist, bis 26.10.2026

Im Kanton Wallis wurde in Zermatt ein Baugesuch der Kategorie Neubau publiziert.

Projektänderung zu BG-Nr. 2019-0044: Neubau Wohnhaus, Erstwohnungen gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG

Welche Gewerke betroffen sind

Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.

Gemeinde
Zermatt
Kanton
Wallis
Parzelle
1653, Wieschti
Zone
Wohnzone 1, Verkehrsfläche mit Widmung für den öffentlichen Gebrauch
Publiziert
25.09.2026
Einsprachefrist
26.10.2026
Bauherrschaft
Privatperson, Name nicht veröffentlicht
Zuständig
Gemeinde Zermatt

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Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 25.09.2026 · Eintrag löschen lassen

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