Baugesuch: Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 5 Wohnungen im Eigentumsstandard, Neunkirch
Frist abgelaufen am 11.01.2026
Im Kanton Schaffhausen wurde in Neunkirch ein Baugesuch der Kategorie Neubau publiziert. Es betrifft Löhningerstrasse / Weierbuckstrasse, 8213 Neunkirch.
Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils 5 Wohnungen im Eigentumsstandard
Welche Gewerke betroffen sind
- Elektromöglichbeta
- Baumeister und Aushubmöglichbeta
- Dach und Spenglereimöglich
- Fenster und Türenmöglich
- Sanitärmöglichbeta
- Gerüstbaumöglichbeta
- Heizungmöglich
- Fassade und Dämmungmöglichbeta
- Gipser und Malermöglichbeta
- Bodenbelägemöglichbeta
- Zimmerei und Holzbaumöglichbeta
- Schreiner und Innenausbaumöglichbeta
- Garten- und Landschaftsbaumöglichbeta
- Lüftung und Klimamöglichbeta
- Küchenbaumöglichbeta
- Storen und Sonnenschutzmöglichbeta
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Löhningerstrasse / Weierbuckstrasse, 8213 Neunkirch
- Gemeinde
- Neunkirch
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzelle
- 2911
- Publiziert
- 12.12.2025
- Einsprachefrist
- 11.01.2026
- Bauherrschaft
- keine Angabe
- Zuständig
- Gemeinde Neunkirch
Ähnliche Baugesuche
- Baugesuch: Projektanpassung: Sanierung Wohnhaus, Ausbau Schopf und Neubau Atelierhaus, NeunkirchNeunkirch · 14.08.2026
- Baugesuch: Neubau 2 Mehrfamilienhäuser mit je 5 Wohnungen und Tiefgarage, NeunkirchNeunkirch · 19.06.2026
- Baugesuch: Neubau einer Gewerbehalle, NeunkirchNeunkirch · 08.05.2026
- Baugesuch: Installation Klimagerät, NeunkirchNeunkirch · 09.10.2026
- Baugesuch: Erstellung Pergola auf Terrasse, NeunkirchNeunkirch · 09.10.2026
- Baugesuch: Erstellung Carport und Pergola, NeunkirchNeunkirch · 09.10.2026
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.