Baugesuch: Mirchel
Frist abgelaufen am 11.05.2026
Notwendige Erschliessungsleitung (Trinkwasserversorgung) gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a (Wasserversorgunggesetz)
Wer hier gebraucht wird
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Adresse
- 3532 Mirchel
- Gemeinde
- Mirchel
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 08.04.2026
- Einsprachefrist
- 11.05.2026
- Bauherrschaft
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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