BaugesucheSchweiz
Infrastruktur und Erschliessung

Baugesuch: Mirchel

Frist abgelaufen am 11.05.2026

Notwendige Erschliessungsleitung (Trinkwasserversorgung) gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a (Wasserversorgunggesetz)

Wer hier gebraucht wird

Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.

Adresse
3532 Mirchel
Gemeinde
Mirchel
Kanton
Bern
Publiziert
08.04.2026
Einsprachefrist
11.05.2026
Bauherrschaft

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

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