Baugesuch: Matten bei Interlaken
Frist abgelaufen am 27.07.2026
Im Kanton Bern wurde in Matten bei Interlaken ein Baugesuch der Kategorie Fassade und Fenster publiziert. Es betrifft 3800 Matten b. Interlaken.
Neubau MFH (4x Wohnungen) + zwei Autoabstellplätze Generelles Baugesuch nach Art. 32d BauG für die Klärung folgender Fragen: - Art. 212 «Mass der Nutzung» - Art. 411 «Gestaltungsgrundsatz» - Art. 412 «Bauweise, Stellung Bauten» - Art. 414 «Fassadengestaltung» - Art. 415 «Dachgestaltung» - Art. 524 «Baumschutz» - Parkierung - Spielfläche - Umgebung
Welche Gewerke betroffen sind
- Dach und Spenglereiim Gesuch genannt
- Fassade und Dämmungim Gesuch genanntbeta
- Gerüstbaumöglichbeta
- Gipser und Malermöglichbeta
- Storen und Sonnenschutzmöglichbeta
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- 3800 Matten b. Interlaken
- Gemeinde
- Matten bei Interlaken
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 24.06.2026
- Einsprachefrist
- 27.07.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
- Zuständig
- Kanton Bern - RSTA Interlaken-Oberhasli
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Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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