Baugesuch: Haslere, Rüschegg
Frist abgelaufen am 21.08.2026
Erstellung forstlicher Maschinenweg Standort: Haslere, Rüschegg Heubach, Parzellen-Nrn. 2398, 684, Zone: Wald / Landwirtschaftszone Inventar: Moorlandschaftsgebiet Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauen im Wald (Art. 2 WaG und Art. 14 WaV) Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/289000 eBau Nummer: 2026-10021 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Welche Gewerke betroffen sind
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Haslere, 3154 Rüschegg Heubach
- Gemeinde
- Rüschegg
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 22.07.2026
- Einsprachefrist
- 21.08.2026
- Bauherrschaft
- Privatperson, Name nicht veröffentlicht
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation. Diese Seite gibt sie strukturiert wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.