BaugesucheSchweiz
Wärmepumpe

Baugesuch – Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe, Meikirch

Frist abgelaufen am 10.08.2026

Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe. Für die Bohrung ist nur ein Ort technisch und logistisch geeignet. Die Bohrung kann nicht ausserhalb des Strassenabstandes von 3.60m erfolgen. Daher wird ein Antrag auf Ausnahmebewilligung gem. Art. 81 SG gestellt (Unterschreitung Strassenabstand). Zuständig für Ausnahmebewilligung: Gemeinde Meikirch Zuständig für Bewilligung der Bohrung: AWA (Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern)

Wer hier gebraucht wird

Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.

Adresse
Lindenweg 5, 3045 Meikirch
Gemeinde
Meikirch
Kanton
Bern
Zone
Wohnzone 2-geschossig
Publiziert
16.07.2026
Einsprachefrist
10.08.2026
Bauherrschaft
keine Angabe

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

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