Baugesuch: Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe, Meikirch
Frist abgelaufen am 10.08.2026
Im Kanton Bern wurde in Meikirch ein Baugesuch der Kategorie Wärmepumpe publiziert. Es betrifft Lindenweg 5, 3045 Meikirch.
Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe. Für die Bohrung ist nur ein Ort technisch und logistisch geeignet. Die Bohrung kann nicht ausserhalb des Strassenabstandes von 3.60m erfolgen. Daher wird ein Antrag auf Ausnahmebewilligung gem. Art. 81 SG gestellt (Unterschreitung Strassenabstand). Zuständig für Ausnahmebewilligung: Gemeinde Meikirch Zuständig für Bewilligung der Bohrung: AWA (Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern)
Welche Gewerke betroffen sind
Genannt heisst: das Gesuch nennt dieses Gewerk ausdrücklich. Möglich heisst: es folgt aus der Bauart, ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht. Nur genannte Gewerke gehen standardmässig als Meldung raus. „Beta“ markiert Gewerke, deren Erkennung noch zu unsicher ist, um sich darauf zu verlassen.
- Adresse
- Lindenweg 5, 3045 Meikirch
- Gemeinde
- Meikirch
- Kanton
- Bern
- Zone
- Wohnzone 2-geschossig
- Publiziert
- 16.07.2026
- Einsprachefrist
- 10.08.2026
- Bauherrschaft
- keine Angabe
- Zuständig
- Einwohnergemeinde Meikirch - Bauverwaltung
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Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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