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Baugesuch: Dorfstrasse 16, Kirchdorf (BE)

Frist abgelaufen am 16.01.2026

Fällen von zwei kommunal geschützten (einheimischen) Bäumen mit Ersatzpflanzung Standort: Dorfstrasse 16, Kirchdorf, Parzellen Nr. 165 Schutzobjekt: Geschützte Baumgruppe, in der Umgebung eines schützenswerten K-Objektes, Baugruppe B, Ortsbilderhaltungsgebiet Ausnahmen: - Fällen eines kommunal geschützten Baums (Art. 523 GBR i.A.v. Art. 41 NSchG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 57 SV) Auflage- und Einsprachefrist: 19. Januar 2026 Auflagestelle: Gemeinde Kirchdorf (BE), Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf BE Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/246583 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Adresse
Dorfstrasse 16, 3116 Kirchdorf BE
Kanton
Bern
Publiziert
17.12.2025
Einsprachefrist
16.01.2026
Bauherrschaft

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

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