BaugesucheSchweiz
Abbruch

Baugesuch: Dorf 9g, Deisswil bei Münchenbuchsee

Frist abgelaufen am 10.04.2026

eBau Nr. 2023-22316 ____________________ Ursprüngliches Bauvorhaben: Neubau Gebäude mit einer Biogasanlage/ Überdachung Mistlager/ Verschiebung des bestehenden Klimaständer/ Erstellen einer weiteren Zufahrt sowie einer Fernwärmerschliessungsleitung zum Gebäude Nr. 9a, inklusive Projektänderungen: Verschiebung Gebäude und Sickermulde nach Süden/ Neue Dimensionierung und Anordnung des Gebäudes (schmaler, länger und höher)/ Verzicht auf zusätzliche Erschliessung (Erschliessung erfolgt neu über bestehende Erschliessung)/ Kanalisationsanschluss Liegenschaft Dorf 9 ____________________ Projektänderung: - Rückbau best. Klimaständer - Neubau Klimaständer mit zusätzlicher Funktion als Windschutz - angepasste Bepflanzung auf der Nordwest-Seite ____________________ Standort: Dorf 9g, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee, Parzellen-Nrn. 101 und 102, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ und Zone für Landwirtschafts-, Arbeits- und Wohnnutzung LAW, Koordinaten: 2’601’387 / 1’209’413 ____________________ Auflagestelle: Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Liebegg 1 (altes Schulhaus), 3053 Wiggiswil, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/203974 eBau Nummer: 2023-22316 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 10. April 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 11. März 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Wer hier gebraucht wird

Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.

Adresse
Dorf 9g, 3053 Deisswil b. Münchenbuchsee
Kanton
Bern
Publiziert
11.03.2026
Einsprachefrist
10.04.2026
Bauherrschaft
Privatperson, Name nicht veröffentlicht

Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen

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