Baugesuch – Abbruch und Ersatzneubau des ehemaligen Rest. Gemeindehaus, Ergänzende Auflage für die Ausnahmebewilligungen, Lohn (SH)
Das Projekt Reiathöhe benötigt 2 Ausnahmebewilligungen gemäss Baugesetzt Art. 51. Ausnahme 1 Der Grenzabstand des Gebäudeteils an der Strasse "Ausserdorf" hält den Grenzabstand von 5m zur Strasse ein. Gegenüber der Strasse In Gärten jedoch nicht. Die Verlängerung der Südostfassade wurde auf eine Empfehlung der Denkmalpflege geplant. Sie verstärkt das Bild der Häuserreihe, und verbessert den Abschluss zum rückseitigen Gebiet. Zusätzlich lockert es das Gesamtbild des grossen Gebäudes auf. Ausnahme 2 Das Dach des rückwärtigen Gebäudeteils wurde als Flachdach geplant. Da dies auch in der Dorfkernzone gemäss neuer BO nicht erlaubt ist, benötigt das Flachdach eine Ausnahmebewilligung. Das Flachdach erzeugt eine klare Abtrennung zum Hauptgebäudeteil. Zudem verbessert es die Sichtweiten der Anwohner, da es in dieser Form nicht so hoch wie ein Satteldach wird.
Wer hier gebraucht wird
- Dach und Spenglerei
- Fassade und Dämmung
- Abbruch und Rückbau
- Gerüstbauüblich
- Tiefbau und Werkleitungenüblich
Hell hervorgehoben sind Gewerke, die das Gesuch ausdrücklich nennt. Die übrigen folgen aus der Bauart — ein Neubau braucht einen Elektriker, auch wenn es nicht im Text steht.
- Adresse
- Ausserdorf 20, 8235 Lohn
- Gemeinde
- Lohn (SH)
- Kanton
- Schaffhausen
- Parzelle
- 1089
- Zone
- DK mit Überlagerung OS
- Publiziert
- 10.10.2025
- Bauherrschaft
- keine Angabe
Quelle: Amtsblattportal · erfasst am 24.08.2026 · Eintrag löschen lassen
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