Fassade und Fenster in Wohlen bei Bern
Für Fassade und Fenster in Wohlen bei Bern sind 6 Baugesuche erfasst. Das jüngste wurde am 13.05.2026 publiziert.
- Fassade und Fenster
Baugesuch: Schüpfenried 40, Wohlen bei Bern
Schüpfenried 40, 3043 Uettligen · Wohlen bei Bern
Neubau Lagerhalle, Folientunnel, Unterstände Projektänderung: Dachform Lagerhalle Satteldach 6°, Fenster Fassade Nord 3 Stk. andere Grösse, Fassade Süd 2 Stk.,Türen Neu
13.05.2026Frist abgelaufen - Fassade und Fenster
Baugesuch: Bodenweid 12, Wohlen bei Bern
Bodenweid 12, 3033 Wohlen bei Bern · Wohlen bei Bern
Montage einer neuen Abgasanlage d 200mm an der Fassade geführt, Höhe über First gemäss Vorschrift 0.5m, Material Chromstahl matt. Einbau Kaminofen im EG.
02.05.2026Frist abgelaufen - Fassade und Fenster
Baugesuch: Wahlendorfstrasse 58, Wohlen bei Bern
Wahlendorfstrasse 58, 3049 Säriswil · Wohlen bei Bern
Projektänderung: Änderung Aussendämmung, Öffnungen an der Südfassade, Balkonausbildung, Fertigfussbodenniveaus und Spenglerarbeiten
15.04.2026Frist abgelaufen - Fassade und Fenster
Baugesuch: Dorfstrasse 32, Wohlen bei Bern
Dorfstrasse 32, 3032 Hinterkappelen · Wohlen bei Bern
Umbau und Erweiterung MFH; Sanierung Gebäudehülle
24.01.2026Frist abgelaufen - Fassade und Fenster
Baugesuch: Wohlenstrasse 13, Wohlen bei Bern
Wohlenstrasse 13, 3043 Uettligen · Wohlen bei Bern
Fassadensanierung teilweise mit Fenstervergrösserungen sowie Sanierung der Wohnungen im EG und im 1.OG
22.01.2026Frist abgelaufen - Fassade und Fenster
Baugesuch: Unterdettigenstrasse 3, Wohlen bei Bern
Unterdettigenstrasse 3, 3032 Hinterkappelen · Wohlen bei Bern
Zweigeschossiger Anbau (Erdgeschoss und Obergeschoss). Im EG befindet sich das Entrée/Garderobe und ein Büro. Im OG zwei Schlafzimmer. Die Fassade wird mit einer Holzschalung verkleidet. Die momentan grossflächig versiegelte Umgebung wird grösstenteils zu einem Garten umgenutzt und entsiegelt
06.12.2025Frist abgelaufen
Übergeordnet
Weitere Gemeinden im Kanton Bern
Baugesuche Schweiz gibt amtliche Publikationen strukturiert wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die Publikation im jeweiligen amtlichen Organ.